Diese Rechte haben Reisende in der EU
Brüssel/Luxemburg (dpa) – Die Bahn hat Verspätung, der Flug fällt aus oder der Koffer verschwindet – oft beginnt eine Reise mit Ärger. In diesen Fällen hat die EU genau festgelegt, welchen Anspruch Passagiere haben. BAHN: Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 […]
Brüssel/Luxemburg (dpa) – Die Bahn hat Verspätung, der Flug fällt aus oder der Koffer verschwindet – oft beginnt eine Reise mit Ärger. In diesen Fällen hat die EU genau festgelegt, welchen Anspruch Passagiere haben.
BAHN: Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Das gilt auch bei Verspätungen wegen höherer Gewalt. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.
FLUGZEUG: Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, haben Passagiere die Wahl, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Flug umzubuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben – das hängt von der Entfernung ab. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten und Getränke stellen und wenn nötig Übernachtungen im Hotel zahlen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier bis zu 1220 Euro.
BUS: Seit März 2013 haben auch Reisende im Fernbus garantierte Rechte. Die meisten Entschädigungsregeln gelten aber erst ab einer Strecke von 250 Kilometern. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Für Strecken ab drei Stunden Fahrtzeit gilt: Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von maximal 80 Euro pro Nacht bezahlen.
SCHIFF: Seit Dezember 2012 gilt ein EU-Gesetz für die Rechte von Schiffsreisenden. Wenn das Schiff mehr als 90 Minuten zu spät ablegt oder die Fahrt gestrichen wird, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Alternativ muss der Anbieter eine andere Transportmöglichkeit organisieren. Unter Umständen muss er bis zu drei Übernachtungen mit Kosten von maximal 80 Euro pro Nacht bezahlen. Kleine Schiffe und kurze Strecken sind von den Regelungen ausgenommen.