Bundesaufsicht: Vermutlich Beschwerde gegen Urteil zu Flugrouten
Langen (dpa) – Gegen das Urteil zur sogenannten Südumfliegung am Frankfurter Flughafen wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sehr wahrscheinlich vorgehen. Allerdings werde zunächst die schriftliche Begründung abgewartet, sagte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Unabhängig davon werde aber nun umgehend an möglichen Alternativen gearbeitet. «Wir fangen jetzt an zu denken», sagte Herrmann. […]
Langen (dpa) – Gegen das Urteil zur sogenannten Südumfliegung am Frankfurter Flughafen wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sehr wahrscheinlich vorgehen. Allerdings werde zunächst die schriftliche Begründung abgewartet, sagte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Unabhängig davon werde aber nun umgehend an möglichen Alternativen gearbeitet. «Wir fangen jetzt an zu denken», sagte Herrmann. Allerdings gebe es keine Alternative, die wirklich problemfrei sei. Im Prozess um die Flugrouten hatten Anlieger-Gemeinden um Frankfurt und private Gegner überraschend einen Erfolg erzielt.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Dienstag entschieden, dass die Südumfliegung rechtswidrig ist. Er gab damit mehreren Klagen gegen das für die Flugrouten verantwortliche BAF statt. Von dem Urteil sei er überrascht worden, sagte Herrmann. Die Südumfliegung, bei der startende Maschinen mit Ziel im Norden zunächst eine weite Südkurve fliegen, werde derzeit von bis zu einem Drittel der Maschinen geflogen.