Potsdam (dpa/tmn) – Passagiere der angeschlagenen Fluglinie OLT Express Germany haben schlechte Karten, wenn sie sich das Geld für ausgefallene Flüge erstatten lassen wollen. Anders als bei Reiseveranstaltern ist der Fluggast bei Airlines nicht gegen eine Insolvenz abgesichert. «Die Ansprüche fließen lediglich in das Insolvenzverfahren», erläutert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Dabei […]

Potsdam (dpa/tmn) – Passagiere der angeschlagenen Fluglinie OLT Express Germany haben schlechte Karten, wenn sie sich das Geld für ausgefallene Flüge erstatten lassen wollen. Anders als bei Reiseveranstaltern ist der Fluggast bei Airlines nicht gegen eine Insolvenz abgesichert. «Die Ansprüche fließen lediglich in das Insolvenzverfahren», erläutert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Dabei stünden sie jedoch in der Regel hinter den Ansprüchen anderer Gläubiger zurück.

Passagieren, deren OLT-Flug jetzt gestrichen wurde, bleibe derzeit nur abzuwarten. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssten die Ansprüche angemeldet werden. Fischer-Volk empfiehlt, die Airline zu kontaktieren. OLT hatte am Wochenende seinen Flugbetrieb eingestellt, da die Zahlungsunfähigkeit drohte. 38 Flüge fielen am Montag aus. Mit 15 Flugzeugen bediente OLT bisher die Flughäfen Bremen, Dresden, Saarbrücken, Münster/Osnabrück und Karlsruhe/Baden-Baden.