04.03.2014 Keine Gewalt, keine Straftat, keine Polizei – bis zu dem Tag im Juli 2013 lebte der junge Mann völlig unauffällig. Dann kam die Sache mit dem Regierungsflugzeug und es stellt sich die Frage: Ist der Mann gefährlich? Köln – Ist der geistig verwirrte Mann, der im vergangenen Jahr in Köln ein geparktes Regierungsflugzeug kaperte, […]

04.03.2014

Keine Gewalt, keine Straftat, keine Polizei – bis zu dem Tag im Juli 2013 lebte der junge Mann völlig unauffällig. Dann kam die Sache mit dem Regierungsflugzeug und es stellt sich die Frage: Ist der Mann gefährlich?

Köln – Ist der geistig verwirrte Mann, der im vergangenen Jahr in Köln ein geparktes Regierungsflugzeug kaperte, gefährlich? Diese entscheidende Frage müssen die Richter am Kölner Landgericht am Mittwoch in ihrem Urteil beantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr vor.

Der Mann hatte sich laut Anklage und Zeugen zufolge auf dem militärischen Teil des Flughafens Köln/Bonn bis auf die Unterhose ausgezogen, die Bremsklötze von dem Flugzeug weggezogen, ein Kabel ordentlich aufgerollt und die Abdeckungen der Triebwerke entfernt. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann dann die Maschine starten wollte. Das hätte aber in keinem Fall geklappt, weil die Stromversorgung abgeklemmt war. Per Knopfdruck hatte der Angeklagte aber ein Notsignal ausgelöst, das ein ernsthaftes Notsignal im Luftraum überlagert hätte. Der junge Mann sagte, er könne sich an nichts erinnern.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf die Einweisung in den Maßregelvollzug, eine Unterbringung auf zunächst unbestimmte Zeit. Die Verteidigung sprach sich gegen die Unterbringung aus. Sollten sich die Richter trotzdem dafür entscheiden, hat Verteidiger Karl-Christoph Bode eine Unterbringung auf Bewährung beantragt. Das könnte den Aufenthalt in einem allgemein psychiatrischen Krankenhaus bedeuten und die Zuweisung eines gesetzlichen Betreuers.

Das Gericht muss klären, ob der Beschuldigte eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Wird das bejaht, und kommen die Richter außerdem zu dem Schluss, dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist, kann das Gericht die Unterbringung anordnen. (dpa)