Berlin (dpa) – Wegen der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat die große Koalition in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen auf den Weg gebracht. Doch die Neuregelungen müssen alle noch durch den Bundestag, ehe nach der parlamentarischen Sommerpause der Wahlkampf beginnt. Deshalb wollen die Abgeordneten am Donnerstag eine ganze Reihe von Gesetzen […]

Berlin (dpa) – Wegen der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat die große Koalition in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen auf den Weg gebracht. Doch die Neuregelungen müssen alle noch durch den Bundestag, ehe nach der parlamentarischen Sommerpause der Wahlkampf beginnt. Deshalb wollen die Abgeordneten am Donnerstag eine ganze Reihe von Gesetzen verabschieden, die die Inneren Sicherheit betreffen:

BKA-GESETZ: Hier geht es um eine umfassende Neuordnung des Bundeskriminalamts (BKA). Zur Abwehr schwerer Straftaten ist es den staatlichen Behörden seit 2009 erlaubt, vorbeugende Telefon- und Onlineüberwachungen bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen durchzuführen, Spähsoftware auf Computern zu installieren sowie Wohnungen über Ton und Bild verdeckt zu überwachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr aber entschieden, dass die umfangreichen BKA-Befugnisse teilweise verfassungswidrig sind. Die Koalition zieht die Grenzen nun enger. Bundesinnenminister Thomas de Maizière nannte die Änderung eine «grundlegende Modernisierung der Informationstechnik der Polizei».

SCHUTZ FÜR POLIZISTEN: Das von Union und SPD eingebrachte Gesetz zur «Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten» soll Polizisten, Retter und Feuerwehrleute besser vor tätlichen Übergriffen schützen. Solche Attacken sollen künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können, auch wenn sie sich gegen Einsatzkräfte bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen richtet. 2016 waren über 63 000 vollendeten Straftaten gegen Polizisten registriert worden.

FUSSFESSELN: Verurteilte Extremisten sollen nach ihrer Haftentlassung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können. Ziel ist es, potenzielle Terroristen besser zu kontrollieren und sie gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abzuhalten – etwa von möglichen Anschlagszielen. Bisher kommen solche Fußfesseln nur bei rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualverbrechern zum Einsatz.

FLUGGASTDATEN: Bei Flügen von und nach Deutschland sollen die Airlines verpflichtet werden, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dabei geht es um Daten wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Den internationalen Terrorismus will man damit ebenso bekämpfen wie die organisierte Kriminalität.

CYBERTERROR: Bei schweren Cyber-Attacken können betroffene Behörden und Unternehmen künftig Hilfe von einer staatlichen Eingreiftruppe anfordern. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams («MIRTs») will der Bundestag am späten Donnerstagabend schaffen.