Die Bundesregierung will Fluggesellschaften vorerst nicht dazu verpflichten, die Ausweispapiere ihrer Passagiere vor dem Abflug zu überprüfen. Das geht aus einer Antwort auf eine Stellungnahme des Bundesrates hervor, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, die von Niedersachsen aufgebrachte Idee sei aus sicherheitspolitischer Sicht zwar nicht falsch. Einige Fragen – […]

Die Bundesregierung will Fluggesellschaften vorerst nicht dazu verpflichten, die Ausweispapiere ihrer Passagiere vor dem Abflug zu überprüfen.

Das geht aus einer Antwort auf eine Stellungnahme des Bundesrates hervor, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, die von Niedersachsen aufgebrachte Idee sei aus sicherheitspolitischer Sicht zwar nicht falsch. Einige Fragen – etwa zur Haftung bei fehlerhaften Entscheidungen – seien aber noch nicht abschließend geklärt.

Der Bundesrat hatte nach Beratungen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung von Flug- und Bodenpersonal im Dezember gefordert, Luftfahrtunternehmen sollten die Ausweise der Fluggäste immer vor Einstieg in das Flugzeug prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen.

Da die Prüfung der Echtheit von Ausweispapieren eine hoheitliche Aufgabe sei, könne ein Airline-Mitarbeiter letztlich nur einen Namensabgleich vornehmen, gab der Unionsinnenexperte Christoph de Vries (CDU) zu bedenken. Ein Identitätsabgleich sei zwar generell ein Sicherheitsgewinn – auch damit sich Straftäter nicht ohne Weiteres ins Ausland absetzen könnten, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Am Ende dürfe aber «keine bürokratische Lösung stehen, die für Rechtsunsicherheit sorgt und wertvolle Ressourcen der Bundespolizei unnötig bindet».

Zur Terrorabwehr will die Bundesregierung künftig im Luftverkehr die Zuverlässigkeit des Personals schärfer überprüfen lassen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundestag am vergangenen Mittwoch erstmals beraten. Das Luftsicherheitsgesetz sieht zwar bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Flug- und Bodenpersonals vor. Allerdings soll der Kreis der Behörden, auf deren Informationen die Luftsicherheitsbehörden Zugriff haben, erweitert werden.

dpa