Wegen einer neuen Virus-Variante war Großbritannien zuletzt mehr und mehr isoliert. Nun legte die EU-Kommission Empfehlungen für das weitere Vorgehen vor. Sie wirbt für Ausnahmen von Reiseverboten. Pauschale Flug- und Reiseverbote von und nach Großbritannien, wie sie einige EU-Staaten zuletzt verhängt haben, sind aus Sicht der EU-Kommission nicht die richtige Reaktion auf eine neue Variante […]

Wegen einer neuen Virus-Variante war Großbritannien zuletzt mehr und mehr isoliert.

Nun legte die EU-Kommission Empfehlungen für das weitere Vorgehen vor. Sie wirbt für Ausnahmen von Reiseverboten.

Pauschale Flug- und Reiseverbote von und nach Großbritannien, wie sie einige EU-Staaten zuletzt verhängt haben, sind aus Sicht der EU-Kommission nicht die richtige Reaktion auf eine neue Variante des Coronavirus. «Pauschale Reiseverbote sollten Tausende EU-Bürger und Briten nicht daran hindern, nach Hause zurückzukehren», sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Dienstag.

Es müssten jedoch vorläufige Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und nicht-notwendige Reisen vermieden werden. Auch der Warenverkehr darf aus Sicht der EU-Kommission nicht unterbrochen werden. Deutschland hatte zuvor entschieden, den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika weitgehend einzuschränken – allerdings mit einigen Ausnahmen.

In Großbritannien war zuletzt eine neue Variante des Coronavirus aufgetaucht, die möglicherweise deutlich ansteckender als die bisher bekannte Form sein könnte. Die meisten EU-Staaten hatten daraufhin vorübergehend entschieden, Reisen aus und nach Großbritannien weitgehend einzuschränken. So sollte die Verbreitung der Virus-Mutation verhindert werden.

Die EU-Kommission stellte nun in einer unverbindlichen Empfehlung klar: «Flug- und Zugverbote sollten eingestellt werden, da unverzichtbare Reisen sichergestellt und Unterbrechungen der Lieferketten vermieden werden sollten.»

Die Bundesregierung hatte sich schon vor den Empfehlungen der EU-Kommission auf ein Vorgehen festgelegt: Von diesem Dienstag an ist Transportunternehmen die Passagierbeförderung aus Großbritannien und auch aus Südafrika per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschland weitgehend verboten. Das legt eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums fest, die bis zum 6. Januar gilt. In Südafrika ist eine ähnliche Virus-Variante aufgetaucht, die aber unabhängig von der britischen entstanden ist.

Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen von Verkehrsunternehmen ab 1. Januar aus Großbritannien und Südafrika befördert werden. Dafür geplante Flüge sind aber beim Bundesinnenministerium oder einer seiner Behörden drei Tage vorher anzuzeigen und zu genehmigen. Ausgenommen vom generellen Beförderungsverbot sind unter anderem reine Frachttransporte, Rückführungen von Flugzeugen, Schiffen und Crews sowie Transporte mit medizinischem Personal oder aus humanitären Gründen.

Schon zuvor hatte das Verkehrsministerium als erste Schutzvorkehrung ab Montag fast alle Flüge aus Großbritannien nach Deutschland vorerst bis zum 31. Dezember untersagt.

Deutlich widerspricht die EU-Kommission dem Vorgehen Frankreichs, das seine Grenze auch für den Frachtverkehr geschlossen hatte. London und Paris verhandelten am Dienstag aber bereits über Wege, die Sperre wieder aufheben zu können. «Tests der einen oder anderen Art sind Teil der Diskussionen, die der Verkehrsminister mit seinem französischen Gegenüber führt», sagte die britische Innenministerin Priti Patel im BBC-Fernsehen. «Diese Tests zum Laufen zu bringen, kann relativ schnell geschehen», fuhr Patel fort. Einen genauen Zeitrahmen dafür wollte sie aber nicht nennen. Aus Pariser Regierungskreisen hießt es, man arbeite an einer Lösung.

In den Empfehlungen der EU-Kommission heißt es nun, dass alle nicht-notwendigen Reisen nach und von Großbritannien bis auf Weiteres vermieden werden sollten. Unter anderem für EU-Bürger und Briten mit Wohnsitz in einem EU-Staat solle es jedoch Ausnahmen geben, falls sie einen Corona-Test machten oder in Quarantäne gingen. Medizinisches Personal und andere unverzichtbare Arbeitnehmer sollten nicht in Quarantäne gehen müssen. Für Piloten, Lkw-Fahrer oder Schiffskapitäne sollten Ausnahmen von Test- und Quarantänepflichten gelten. Sollten in den kommenden Tagen Corona-Schnelltests für Transportarbeiter eingeführt werden, sollten diese nicht zu Störungen führen. Der Warenverkehr müsse ungestört weiterlaufen.

Die Niederlande, die am Wochenende ein Einreiseverbot für Passagiere aus Großbritannien verhängt hatten, erklärten am Dienstag bereits, Reisende aus Großbritannien und Südafrika in Kürze wieder ins Land lassen zu wollen. Voraussetzung sei, dass sie ein negatives Testergebnis vorweisen könnten, sagte die Ministerin für Transport, Cora van Nieuwenhuizen, in Den Haag dem TV-Sender NOS. Reisende müssten dann noch für zehn Tage in Heimquarantäne.

Die jetzigen Empfehlungen der EU-Kommission haben nur eine geringe Halbwertszeit. Die Behörde betont, dass die Regeln der Freizügigkeit für Großbritannien noch bis Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember gelten. Vom 1. Januar an falle Großbritannien dann unter jene Drittstaaten, für die die allermeisten EU-Staaten in der Corona-Krise weitgehende Einreisesperren verhängt haben. Es gibt zwar eine Liste mit Ländern, aus denen nicht-notwendige Reisen wieder problemlos möglich sein sollen. Dort werden derzeit allerdings nur sieben Länder genannt.

dpa