Schönefeld (dpa) – Die Nachtflugregelung ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den Hauptstadtflughafen und wurde im Oktober 2011 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Sie sieht folgendes vor: – Keine Starts und Landungen 0.00 bis 5.00 Uhr, Ausnahmen nur für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. – Von 22.00 Uhr bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis 06.00 Uhr […]

Schönefeld (dpa) – Die Nachtflugregelung ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den Hauptstadtflughafen und wurde im Oktober 2011 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Sie sieht folgendes vor:

– Keine Starts und Landungen 0.00 bis 5.00 Uhr, Ausnahmen nur für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen.

– Von 22.00 Uhr bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis 06.00 Uhr sind durchschnittlich 77 Flüge erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Maximal dürfen 103 Starts und Landungen erreicht werden.

Im Moment gibt es in Schönefeld keine Nachtflugverbot.