Die Rolle des Aufsichtsrates
Berlin (dpa) – Das Berliner Flughafendesaster hat Fragen zur Aufgabe von Aufsichtsräten aufgeworfen: Was müssen sie leisten? Sind Politiker als Aufsichtsratsmitglieder geeignet oder eher nicht? Per Gesetz vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium für Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Möglich ist er auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wie der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB). Weil […]
Berlin (dpa) – Das Berliner Flughafendesaster hat Fragen zur Aufgabe von Aufsichtsräten aufgeworfen: Was müssen sie leisten? Sind Politiker als Aufsichtsratsmitglieder geeignet oder eher nicht?
Per Gesetz vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium für Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Möglich ist er auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wie der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB). Weil sie den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund gehört, wird ihr Aufsichtsrat von Politikern geführt und dominiert.
Aufgaben des Aufsichtsrats sind die Überwachung der Geschäftsführung und die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands (AG) oder der Geschäftsführung (GmbH). Er ist zudem in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.
Nach dem Kodex für gute Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Kodex) ist die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat.
Dort heißt es zudem: «Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein.» Und: «Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus.»
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.