Berlin (dpa) – Auch wenn die Fluggesellschaft Germania ihren Eilantrag gegen die geplante Staatshilfe für die insolvente Air Berlin zurückgezogen, beschäftigt der Fall noch die Justiz. Das Landgericht Berlin müsse noch entscheiden, ob der Eilantrag ursprünglich zulässig und begründet war, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Zudem müssten die Richter über die Kosten des Gerichtsverfahrens […]

Berlin (dpa) – Auch wenn die Fluggesellschaft Germania ihren Eilantrag gegen die geplante Staatshilfe für die insolvente Air Berlin zurückgezogen, beschäftigt der Fall noch die Justiz. Das Landgericht Berlin müsse noch entscheiden, ob der Eilantrag ursprünglich zulässig und begründet war, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Zudem müssten die Richter über die Kosten des Gerichtsverfahrens beraten. Die Entscheidung soll am 17. Oktober (12.00 Uhr) verkündet werden.

Germania hatte den Eilantrag am 5. September zurückgezogen, nachdem die EU-Kommission den 150-Millionen-Euro-Kredit des Bundes genehmigt hatte. Das Unternehmen hatte das Landgericht Berlin angerufen, um zu verhindern, dass der Kredit ohne Zustimmung aus Brüssel fließt.

Das Gericht hatte damals mit Zustimmung der Beteiligten ein schriftliches Verfahren angeordnet. In dessen Rahmen könnten die Parteien noch bis zum 4. Oktober Schriftsätze einreichen, hieß es.