Berlin (dpa) – Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundesrat billigte am Freitag die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen […]

Berlin (dpa) – Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundesrat billigte am Freitag die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen müssen, gehören unter anderem Angaben wie Name und Anschrift des Fluggastes, Kreditkartennummer und Informationen zur Reiseroute. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. Die Daten sollen ab Mai 2018 gesammelt werden.