Flugverbote und Zuverlässigkeitsprüfung für sicheren Luftverkehr
Berlin (dpa) – Bei einer terroristischen Bedrohung oder anderen Gefährdungslagen darf das Innenministerium künftig Flugverbote verhängen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen. Um Terroranschläge an […]
Berlin (dpa) – Bei einer terroristischen Bedrohung oder anderen Gefährdungslagen darf das Innenministerium künftig Flugverbote verhängen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen.
Um Terroranschläge an Flughäfen zu verhindern, müssen die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen der Airports noch strenger als bisher überprüft werden. Verschärft werden außerdem die Vorschriften für Kontrollmechanismen an den Airports und bei der Luftfracht. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen EU-Vorgaben umgesetzt und die Sicherheit im Luftverkehr erhöht werden.