Versicherung von Flugpassagier verklagt Witwe des Absturzpiloten
München, 16. September 2016 Die Witwe eines tödlich verunglückten Hobby-Piloten wird die hohen Behandlungskosten eines beim Absturz verletzten Passagiers voraussichtlich nicht übernehmen müssen. Dessen Krankenkasse fordert zwar eine sechsstellige Summe von der Frau. Doch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München deutete der Senatsvorsitzende heute an, dass Ansprüche zu spät geltend gemacht worden seien. Entschieden […]
München, 16. September 2016
Die Witwe eines tödlich verunglückten Hobby-Piloten wird die hohen Behandlungskosten eines beim Absturz verletzten Passagiers voraussichtlich nicht übernehmen müssen.
Dessen Krankenkasse fordert zwar eine sechsstellige Summe von der Frau. Doch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München deutete der Senatsvorsitzende heute an, dass Ansprüche zu spät geltend gemacht worden seien. Entschieden wird erst im November.
Das Ultraleichtflugzeug war am 4. Oktober 2009 kurz nach dem Start auf dem Militärflugplatz Erding abgekippt und nahezu senkrecht auf dem Boden aufgeschlagen. Dabei kam der Pilot ums Leben. Sein Begleiter, ein guter Bekannter, wurde lebensgefährlich verletzt und konnte drei Jahre lang seinem Beruf nicht nachgehen.
Die Krankenversicherung hatte bis zur Genesung des heute 47-Jährigen mehr als 100 000 Euro aufgewendet. Dieses Geld fordert die Assekuranz von der Witwe des Piloten nun zurück. Der 116 Kilo schwere Mann habe die Maschine überladen, die Gewichtsüberschreitung sei Hauptursache für den Absturz des kleinen Flugzeugs gewesen.
Darauf ging das Gericht in der Verhandlung nicht ein. Für ihn ging es um die Frage, ob zwischen Pilot und Passagier ein Beförderungsvertrag bestanden habe, wovon das Gericht „nach derzeitiger Aktenlage“ ausgeht. Das dann anwendbare Luftverkehrsrecht setze aber für Forderungen eine Zweijahresfrist, die nicht eingehalten worden sei.