Frankfurt/Main, 17. Mai 2016 Der Verkehrsminister will den Drohnenflug regulieren, Modellflieger fürchten um die Zukunft ihres Hobbys. Schon jetzt gibt es Regeln für den Flug mit den ferngesteuerten Multikoptern – aber kaum einer kennt sie. In den sogenannten Kontrollzonen rund um die deutschen Flughäfen gilt ohne Sondererlaubnis Flugverbot. Ab einer Entfernung von 1,5 Kilometern dürfen […]

Frankfurt/Main, 17. Mai 2016

Der Verkehrsminister will den Drohnenflug regulieren, Modellflieger fürchten um die Zukunft ihres Hobbys. Schon jetzt gibt es Regeln für den Flug mit den ferngesteuerten Multikoptern – aber kaum einer kennt sie.

In den sogenannten Kontrollzonen rund um die deutschen Flughäfen gilt ohne Sondererlaubnis Flugverbot. Ab einer Entfernung von 1,5 Kilometern dürfen Flugmodelle (bis 5 Kilogramm) in bis zu 30 Metern Höhe fliegen, unbemannte Luftfahrzeuge (bis 25 Kilogramm) in bis zu 50 Metern. Der Flug muss in Sichtweite des Piloten stattfinden, bemanntem Flugverkehr (etwa Rettungshubschraubern) muss sofort durch Verringerung der Flughöhe ausgewichen werden.

Auch über Militäranlagen, Krankenhäusern, Kraftwerken, Gefängnissen, Unglücksstellen oder Menschansammlungen herrscht Flugverbot. Über Privatgrundstücke darf man nur mit Erlaubnis des Eigentümers fliegen. Wird die Drohne privat genutzt und wiegt maximal 5 Kilogramm, ist kein Drohnenführerschein erforderlich.

dpa