Die Kündigung von Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wegen eines Formfehlers unwirksam. Die bei Massenentlassungen vorgeschriebene Anzeige bei der Agentur für Arbeit sei fehlerhaft gewesen und zudem bei der falschen Arbeitsagentur abgegeben worden, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 146/19). Geklagt hatte ein […]

Die Kündigung von Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wegen eines Formfehlers unwirksam.

Die bei Massenentlassungen vorgeschriebene Anzeige bei der Agentur für Arbeit sei fehlerhaft gewesen und zudem bei der falschen Arbeitsagentur abgegeben worden, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 146/19). Geklagt hatte ein Pilot mit Einsatzort Düsseldorf. Die Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen hatten seine Kündigungsschutzklage abgewiesen.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter rund 3500 Flugbegleiter. Etwa 1200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein – viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften. Bei dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht sei nicht darüber entschieden worden, ob es einen Betriebs- oder Teilübergang auf andere Fluggesellschaften gegeben habe.

dpa