Bei Flügen außerhalb Europas vorab Schwarze Liste prüfen

Berlin, 12. Januar 2016 Wer einen Flug außerhalb Europas bucht, prüft am besten vorher die Schwarze Liste. Denn die EU stellt in einer gemeinschaftlichen Liste Fluggesellschaften zusammen, die als unsicher betrachtet werden oder keiner ausreichenden Kontrolle durch die Behörden ihres Landes unterliegen, heißt es auf der Webseite der Europäischen Kommission. Für diese Airlines besteht in […]
Berlin, 12. Januar 2016
Wer einen Flug außerhalb Europas bucht, prüft am besten vorher die Schwarze Liste.
Denn die EU stellt in einer gemeinschaftlichen Liste Fluggesellschaften zusammen, die als unsicher betrachtet werden oder keiner ausreichenden Kontrolle durch die Behörden ihres Landes unterliegen, heißt es auf der Webseite der Europäischen Kommission. Für diese Airlines besteht in der gesamten Europäischen Union ein Flugverbot oder Betriebseinschränkungen, erläutert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). „Die EU-Flugsicherheitsliste dient zudem als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind.“
Denn im außereuropäischen Ausland kann es durchaus passieren, bei der Flugsuche auf Airlines von der Liste zu stoßen – etwa, wenn Urlauber Insel-Hopping in Indonesien oder eine Rundreise in Afrika machen. Unter anderem befinden sich viele indonesische und afrikanische Fluggesellschaften auf der Liste.
Die entsprechende EU-Verordnung zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste verlangt laut LBA auch, dass Fluggäste im Voraus darüber informiert werden müssen, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt, das heißt schon bei der Buchung. Das Risiko eines Fluges mit einem gebannten Luftfahrtunternehmen bestehe also vor allem dann, wenn ein Passagier individuell bucht, zum Beispiel über die Internetseite der Airline, und sich nicht über die Sicherheitsliste informiert, so das LBA.
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf