Berlin, 06. November 2015 Fluggäste haben bei Annullierungen und großen Verspätungen ein Recht auf Entschädigung. Über dieses Recht müssen Airlines ihre Kunden auf der Webseite korrekt und vollständig informieren, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 52 O 103/15). In dem verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Billigflieger Germania geklagt. Nach Ansicht des Gerichts […]

Berlin, 06. November 2015

Fluggäste haben bei Annullierungen und großen Verspätungen ein Recht auf Entschädigung.

Über dieses Recht müssen Airlines ihre Kunden auf der Webseite korrekt und vollständig informieren, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 52 O 103/15). In dem verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Billigflieger Germania geklagt.

Nach Ansicht des Gerichts informierte die Airline auf ihrer Webseite nicht ausreichend und missverständlich über die Rechte ihrer Kunden. So unterschlug sie etwa, dass Passagiere bei großen Verspätungen einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro haben. Auch die Informationen für den Fall einer Überbuchung waren lückenhaft. Die Airline gab außerdem an, bei einer nötigen Übernachtung biete sie „notfalls“ eine Nacht im Hotel an – tatsächlich ist sie dazu gesetzlich verpflichtet.

Wichtig: Im Streikfall wie dem aktuellen bei der Lufthansa haben Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ein Streik gilt juristisch als höhere Gewalt.