Paris, 05. April 2016 Mitarbeiterinnen der Air France dürfen einen Einsatz bei Flügen nach Teheran ablehnen, weil die Islamische Republik Iran auf einen Kopftuchzwang für Frauen besteht. Darauf hat sich die französische Fluggesellschaft mit den Gewerkschaften und dem Flugpersonal geeinigt. Air France will am 17. April wieder die Strecke Paris-Teheran bedienen. Auch Flugbegleiterinnen und Pilotinnen […]

Paris, 05. April 2016

Mitarbeiterinnen der Air France dürfen einen Einsatz bei Flügen nach Teheran ablehnen, weil die Islamische Republik Iran auf einen Kopftuchzwang für Frauen besteht.

Darauf hat sich die französische Fluggesellschaft mit den Gewerkschaften und dem Flugpersonal geeinigt.

Air France will am 17. April wieder die Strecke Paris-Teheran bedienen. Auch Flugbegleiterinnen und Pilotinnen müssen in Teheran ein Kopftuch tragen, sobald sie das Flugzeug verlassen. Wenn sie sich dem religiös begründeten Kleidungszwang nicht unterwerfen wollen, sollen sie ohne Gehaltskürzung auf anderen Strecken eingesetzt werden.

Frauenministerin Laurence Rossignol zeigte sich zufrieden über die Regelung der Air France. Sie erlaube es, die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Flugziels zu bringen und gleichzeitig die Gewissensfreiheit des Flugpersonals zu gewährleisten.

Air France hatte die Verbindung nach Teheran 2008 wegen der Iran-Sanktionen gestrichen. Nach der internationalen Einigung mit Teheran im Atomstreit wurden die Sanktionen jedoch wieder aufgehoben.