Der Flughafen Zürich senkt ab Oktober 2026 seine Gebühren um durchschnittlich 10 Prozent. Hintergrund sind steigende Passagierzahlen und eine neue Gebührenstruktur inklusive angepasster Lärmzuschläge.

Der Flughafen Zürich stellt die Weichen für eine neue Gebührenperiode und sendet damit ein positives Signal an seine Airline-Partner. Ab dem 1. Oktober 2026 werden die Entgelte im Schnitt um rund zehn Prozent gesenkt. Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des größten Schweizer Luftverkehrsdrehkreuzes.

Flughafen Zürich: Zehn Prozent weniger Kosten

In Verhandlungen mit wichtigen Fluggesellschaften, darunter Swiss International Air Lines und Easyjet Europe, wurde das neue Gebührenmodell erarbeitet. Die Anpassung tritt mit Beginn der nächsten Regulierungsperiode in Kraft und bringt für Airlines eine durchschnittliche Entlastung von etwa zehn Prozent.

Hintergrund der Senkung ist das starke Passagierwachstum. 2025 überschritt der Flughafen mit 32,6 Millionen Reisenden erstmals wieder das Vorkrisenniveau von 2019. Da der Airport nach regulatorischen Vorgaben keine Gewinne über Gebühren erzielen darf, sondern lediglich kostendeckend arbeiten soll, verteilen sich die Fixkosten künftig auf ein höheres Passagieraufkommen und ermöglichen so niedrigere Entgelte pro Fluggast.

Konkret sinkt die Gebühr für lokal abfliegende Passagiere von bisher 35,00 auf 30,40 Schweizer Franken. Darin enthalten sind die Passagiergebühr, die Sicherheitsgebühr sowie ein Solidaritätsbeitrag für mobilitätseingeschränkte Reisende. Die Abrechnung erfolgt wie üblich gegenüber den Airlines.

Flughafen Zürich: Neue Struktur bei Lande- und Lärmgebühren

Parallel zur Entlastung bei den Passagierentgelten wird die Gebührenstruktur vereinfacht. Das bisher separat berechnete Nutzungsentgelt für die Gepäcksortieranlage wird künftig in die Landegebühren integriert. Ziel ist eine transparentere und weniger komplexe Abrechnung.

Allerdings steigen damit die Landegebühren nominal an. Zusätzlich setzt der Flughafen Vorgaben des Bundesamt für Zivilluftfahrt um. Die Behörde hat höhere Lärmzuschläge sowie eine neue Staffelung der Lärmklassen verfügt, insbesondere für sensible Nachtstunden. Diese Anpassungen werden ebenfalls zum 1. Oktober 2026 wirksam.