Nicht alle Babyschalen oder Autokindersitze sind im Flugzeug erlaubt. Das Müssen Sie wissen, wenn Sie mit Kleinkindern verreisen.

Ob für den Mietwagen vor Ort oder für die zusätzliche Sicherheit des Kindes im Flugzeug – wenn Familien mit kleinen Kindern eine Flugreise antreten, kommen sie um einen Kindersitz häufig nicht herum. Darf man ins Flugzeug jedoch einen normalen Autokindersitz mitnehmen und kostet die Mitnahme extra? Und gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Airline? AERO INTERNATIONAL klärt die wichtigsten Fragen.

Zunächst gibt es zwei verschiedene Wege, um einen Kindersitz mit auf die Reise zu nehmen: Als aufgegebenes Gepäck am Check-In-Schalter oder aber als Sitzvorrichtung für Kinder während des Fluges. Geht es nur darum, den Sitz beispielsweise für ein Mietauto mit ins Urlaubsland zu transportieren, kann dieser als Sondergepäck aufgegeben werden. Das erfolgt zusammen mit den weiteren Gepäckstücken am Schalter und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Um die Sitzvorrichtung vor Schäden beim Verladen zu schützen gibt es wiederum spezielle Transporttaschen oder die Möglichkeit, den Kindersitz mit Folie zu umwickeln und mit „Fragile-Aufklebern“ zu versehen.

Darf man jeden Autokindersitz im Flugzeug mitnehmen?

Kinder und Babys im Alter bis zu 24 Monaten können entweder auf dem Schoß der Eltern oder auf einem eigenen Platz sitzen. Dabei zu beachten: nur mit zugelassenem Kindersitz fliegen. Für ersteres gibt es in Flugzeugen den sogenannten „Loop-Belt“, mit dem Eltern ihre Kinder während Start und Landung anschnallen können. Experten empfehlen aus Sicherheitsgründen jedoch einen zusätzlichen Sitzplatz für ein Kleinkind zu buchen und dafür einen eigenen Kindersitz mit an Bord zu bringen. Dabei kommen jedoch nicht alle für den Straßenverkehr zugelassenen Babyschalen oder Autositze in Frage, denn: Diese müssen speziell für die Luftfahrt geeignet sein und bestimmte Sicherheitszertifikate aufweisen.

Um herauszufinden, ob man den eigenen Autokindersitz oder Maxi Cosi im Flugzeug mitnehmen darf, gilt es zunächst darauf zu achten, ob das Etikett „For use in Aircraft“ auf dem Sitz angebracht ist. Außerdem gibt es auf der Seite des TÜV Rheinland eine Übersicht mit für die Luftfahrt qualifizierten Kindersitzen. Und auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat auf ihrer Website eine Liste von Kindersitz-Prüfsiegeln veröffentlicht, die von den meisten Fluggesellschaften weltweit anerkannt werden.

Unterschiedliche Sitzschalen-Regelungen je nach Airline

Allerdings gibts es von Airline zu Airline auch Unterschiede in Bezug auf den Umgang mit Kinderrückhaltesystemen. So setzt die Lufthansa beispielsweise voraus, dass sich die erwachsenen Mitreisenden mit der Befestigung des Kindersitzes oder der Babyschale auskennen, dass sich diese in einem funktionstüchtigen Zustand befinden und dass sie für die Luftfahrt zugelassen sind. Für den Fall, dass sich der Sitz nicht einwandfrei befestigen lässt, behält sich die Airline vor, diesen als Gepäck aufzugeben. Dann müsse das Kind trotz des zusätzlich gebuchten Sitzplatzes auf dem Schoß der Eltern befördert werden. Zudem empfiehlt die Lufthansa für das Kleinkind mit Kindersitz einen Fensterplatz auszuwählen, da das Kinderrückhaltesystem bei einer eventuellen Notfallevakuierung andere Fluggäste nicht beeinträchtigen darf.

Eurowings weist wiederum darauf hin, dass bei Nutzung eines Kindersitzes an Bord ein Check-In am Flughafen unbedingt erforderlich ist. Dort werde die Eignung des Sitzes geprüft, sodass ein Web- oder Self-Check-In in diesem Fall nicht möglich sind. Weiterhin muss die Mitnahme der Sitzerhöhung vor Reiseantritt rechtzeitig über das Call Center der Airline, den Flughafenschalter oder ein Kontaktformular angemeldet werden.

Kindersitze mitnehmen kostet nicht extra

Und auch Tui Fly verlangt eine vorausgehende telefonische Anmeldung eines Kindersitzes im Servicecenter bis zwei Werktage vor Abflug. Außerdem müssen sich die betroffenen Passagiere ihr Kindersitzmodell für die Beförderung und Nutzung an Bord schriftlich bestätigen lassen. Durch einen Anruf bei Tui Fly kann der Hersteller- und Modellname durchgegeben werden. Die Bestätigung kommt im Anschluss per E-Mail. Am Reisetag muss diese dann zusammen mit einem Zertifikat vom Hersteller mit an Bord gebracht werden. Auf Tui-Flugzeugen können Kinderrückhaltesysteme für Kinder bis einschließlich sechs Jahre genutzt werden. Für Kinder unter zwei Jahren muss ein eigener Sitzplatz gebucht und dafür ein zugelassener Kindersitz mitgebracht werden.

Die Mitnahme eines Kinderrückhaltesystems an Bord ist bei den oben genannten Airlines kostenlos. Damit führen weder der Transport eines Kindersitzes oder einer Babyschale als aufgegebenes Gepäckstück noch die Nutzung der Sitzvorrichtungen während des Fluges zu weiteren Kosten für Familien.