Potsdam (dpa/tmn) – «Seien Sie rechtzeitig am Flugsteig»: Ein solcher Vermerk in der Buchungsbestätigung oder auf dem Online-Ticket wird von Passagieren häufig falsch verstanden. Mit dem Flugsteig ist das Gate gemeint, das hinter der Sicherheitskontrolle liegt und wo die Fluggäste boarden. Nicht gemeint ist der Abfertigungsschalter, wo Fluggäste einchecken und Gepäck aufgeben. Darauf macht die Verbraucherzentrale […]

Potsdam (dpa/tmn) – «Seien Sie rechtzeitig am Flugsteig»: Ein solcher Vermerk in der Buchungsbestätigung oder auf dem Online-Ticket wird von Passagieren häufig falsch verstanden. Mit dem Flugsteig ist das Gate gemeint, das hinter der Sicherheitskontrolle liegt und wo die Fluggäste boarden. Nicht gemeint ist der Abfertigungsschalter, wo Fluggäste einchecken und Gepäck aufgeben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam. Das Missverständnis sei besonders häufig ein Grund dafür, dass Reisende ihren Flug verpassen.