Schleswig (dpa) – Die Lärmschutz-Klagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt hat das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig zurückgewiesen. Die eingeforderte Fluglärm-Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung. «2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig.» Zwei Anwohner aus Keitum und Wenningstedt […]

Schleswig (dpa) – Die Lärmschutz-Klagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt hat das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig zurückgewiesen. Die eingeforderte Fluglärm-Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung. «2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig.»

Zwei Anwohner aus Keitum und Wenningstedt hatten vor dem OLG erstreiten wollen, dass die maximal zulässige Dezibel-Zahl für den Flughafen auf der Urlaubsinsel reduziert wird. Mit der Ablehnung der Berufungsklagen ließ der 17. Zivilsenat offen, ob dies zivilrechtlich überhaupt entschieden werden kann. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor eine Grenze von 60 Dezibel festgelegt.