Drei Tarife für die Luftverkehrssteuer
Karlsruhe (dpa) – Die Luftverkehrssteuer wird seit Anfang 2011 in drei Tarifen erhoben: Auf kurzen Strecken (bis 2500 km) werden pro Passagier 7,50 Euro fällig. Mittelstreckenflüge (bis 6000 km) schlagen in der Staatskasse mit 23,43 Euro zu Buche und bei allen längeren Flügen sind es 42,18 Euro. Dabei wird jeweils die Entfernung zum Hauptflughafen des […]
Karlsruhe (dpa) – Die Luftverkehrssteuer wird seit Anfang 2011 in drei Tarifen erhoben: Auf kurzen Strecken (bis 2500 km) werden pro Passagier 7,50 Euro fällig. Mittelstreckenflüge (bis 6000 km) schlagen in der Staatskasse mit 23,43 Euro zu Buche und bei allen längeren Flügen sind es 42,18 Euro.
Dabei wird jeweils die Entfernung zum Hauptflughafen des Ziellandes gemessen – auch wenn das Ziel Wladiwostok viel weiter ist als Moskau. Nach Zwischenlandungen bleibt der Weiterflug steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium begründet die Gestaltung der Steuer mit dem Ziel, eine möglichst unbürokratische Erhebung ohne großen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen.
Die Luftverkehrsbranche kritisiert die Steuer als Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. In grenznahen Regionen wichen Passagiere deswegen auf Flughäfen in Nachbarländern aus, bemängelt auch die Regierung von Rheinland-Pfalz, die im März 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag gegen das Luftverkehrssteuergesetz eingereicht hat.