Berlin (dpa) – Weitere Gemeinden sind mit ihren Klagen gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen gescheitert. Es ging um die geplanten Überflüge von der südlichen Startbahn. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen von Wildau und Königs Wusterhausen am Mittwoch ab. Das festgesetzte Abflugverfahren sei rechtmäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Gemeinden hatten sich gemeinsam […]

Berlin (dpa) – Weitere Gemeinden sind mit ihren Klagen gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen gescheitert. Es ging um die geplanten Überflüge von der südlichen Startbahn. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen von Wildau und Königs Wusterhausen am Mittwoch ab. Das festgesetzte Abflugverfahren sei rechtmäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Gemeinden hatten sich gemeinsam mit Anwohnern gewehrt. Aus ihrer Sicht ist die Route aus Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig. Zudem hatten die Kläger mit dem Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung argumentiert. Mit ähnlichen Begründungen hatten sich bereits die Gemeinde Ludwigsfelde und Anwohner vom Müggelsee gegen Flüge über ihr Gebiet gewehrt, waren vor Gericht aber ebenfalls gescheitert.