Berlin (dpa) – Flugrouten werden von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagen, ihre Lotsen müssen sie schließlich auch überwachen. Maßgabe ist ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr. Der Vorschlag wird in der Fluglärmkommission mit betroffenen Gemeinden und Luftfahrtunternehmen beraten, sie dürfen Änderungsvorschläge machen. Festgelegt werden die Routen dann per Rechtsverordnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Das Umweltbundesamt […]

Berlin (dpa) – Flugrouten werden von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagen, ihre Lotsen müssen sie schließlich auch überwachen. Maßgabe ist ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr. Der Vorschlag wird in der Fluglärmkommission mit betroffenen Gemeinden und Luftfahrtunternehmen beraten, sie dürfen Änderungsvorschläge machen. Festgelegt werden die Routen dann per Rechtsverordnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Das Umweltbundesamt ist dabei anzuhören. Das Bundesaufsichtsamt kann die Routen bei Bedarf auch ändern. Für die Piloten gilt in der Regel: Haben sie 1500 Meter Höhe erreicht, dürfen sie nach Freigabe aus dem Tower die Routen verlassen.