Nach Meinung der Lufthansa verlangt der Flughafen Hahn zu wenig Gebühren von Ryanair. Doch darf sich ein deutsches Gericht damit überhaupt beschäftigen, wenn gleichzeitig ein EU-Prüfverfahren wegen dieser Entgelte läuft? Ja, sagt ein EU-Gutachter. Luxemburg/Brüssel (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz darf nach Ansicht eines EU-Gutachters über mögliche staatliche Beihilfen an die Fluggesellschaft Ryanair entscheiden. […]

Nach Meinung der Lufthansa verlangt der Flughafen Hahn zu wenig Gebühren von Ryanair. Doch darf sich ein deutsches Gericht damit überhaupt beschäftigen, wenn gleichzeitig ein EU-Prüfverfahren wegen dieser Entgelte läuft? Ja, sagt ein EU-Gutachter.

Luxemburg/Brüssel (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz darf nach Ansicht eines EU-Gutachters über mögliche staatliche Beihilfen an die Fluggesellschaft Ryanair entscheiden. Das Gericht dürfe trotz laufender Ermittlungen der EU-Kommission eingreifen, erklärte der Generalanwalt beim obersten EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache C-284/12).

Lufthansa klagt in Deutschland gegen die Entgelte, die der Flughafen Frankfurt-Hahn vom Billigflieger Ryanair verlangt. Der Flughafen gehört zu 82,5 Prozent Rheinland-Pfalz und zu 17,5 Prozent Hessen. Nach Ansicht der Lufthansa sind die Gebühren zu gering und deshalb eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Der Flughafen hält sein Vorgehen für korrekt und argumentiert, die Ryanair eingeräumten Bedingungen würden für alle Fluglinien gelten.

Das OLG Koblenz will nun vom EU-Gericht wissen, in welchem Umfang es den Beihilfecharakter in diesem Fall trotz der laufenden Prüfung der EU-Kommission selbstständig prüfen darf. Eine Entscheidung des EU-Gerichts steht noch aus – meistens folgt es dem Gutachter.

Dem Gutachter zufolge kann das OLG den Sachverhalt durchaus prüfen. Wenn es das Vorgehen für unzulässig halte, könne es mit Blick auf mögliche Beihilfen auch Geld vorläufig zurückfordern. Mit einer sogenannten vorläufigen Rückforderungsanordnung könne bestimmt werden, dass die Beträge auf ein Sperrkonto gezahlt würden – bis die Sache endgültig – von der EU-Kommission – entschieden werde.