Schönefeld (dpa) – Zum Lärmschutz am Hauptstadtflughafen heißt es im Planfeststellungsbeschluss, dass der Fluglärm in Häusern nicht lauter sein darf als normale Gespräche. Das gilt für den Tag. Nachts darf der entsprechende Grenzwert von 55 Dezibel sechs Mal überschritten werden. In dem 1171-Seiten-Dokument findet sich auch die Forderung, dass 55 Dezibel nicht «regelmäßig» überschritten werden. […]

Schönefeld (dpa) – Zum Lärmschutz am Hauptstadtflughafen heißt es im Planfeststellungsbeschluss, dass der Fluglärm in Häusern nicht lauter sein darf als normale Gespräche. Das gilt für den Tag. Nachts darf der entsprechende Grenzwert von 55 Dezibel sechs Mal überschritten werden.

In dem 1171-Seiten-Dokument findet sich auch die Forderung, dass 55 Dezibel nicht «regelmäßig» überschritten werden. Was das heißt, bleibt offen. Die Flughafengesellschaft hat deshalb beim brandenburgischen Verkehrsministerium beantragt, die Möglichkeit von sechs Überschreitungen auch am Tag festzuschreiben.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat allerdings verlangt, dass sich der Flughafen zunächst an die derzeit gültige, schärfere Regelung hält. Selbst wenn der Änderungsantrag durchkommt – und das kann dauern -, müssen die Betreiber bis dahin beim Lärmschutz nachrüsten oder die Anwohner entschädigen. Die Eröffnung des Flughafens verhindern kann die OVG-Entscheidung allerdings nicht. Das hielte das Gericht für unverhältnismäßig (Az: OVG 12 S 27.12).

Sollten die strengen Vorgaben erfüllt werden müssen, würden Mehrkosten von knapp 600 Millionen Euro fällig. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte gesagt, dass er seine Mitstreiter im Flughafen-Aufsichtsrat gebeten habe, dafür zu stimmen, dass die Gesellschaft ihren Antrag gegen einen verschärften Schallschutz zurückzieht.

Platzeck möchte einen Kompromiss erzielen: Mit der Flughafengesellschaft wird an einer Einigung gearbeitet, die zwar Nachbesserungen beim Schallschutz bringen würde – aber nicht in dem Maß, wie es das Gericht verlangt. Die Mehrkosten für diese Variante hatte Platzeck auf etwa 300 Millionen Euro beziffert.