Berlin/Brüssel Die Europäische Kommission legt morgen ihr lange erwartetes Flughafenpaket vor / ADV: „Chance vertan – Korrekturen dringend erforderlich!“ Bereits vor der Vorlage des so genannten Airport-Package der EU-Kommisson, die für morgen geplant ist, übt der deutsche Flughafenverband ADV heftige Kritik an dem Entwurf. Nach Verbandsmeinung ist mit dem Package eine „Chance vertan worden“.  Die […]

Berlin/Brüssel

Die Europäische Kommission legt morgen ihr lange erwartetes Flughafenpaket vor / ADV: „Chance vertan – Korrekturen dringend erforderlich!“

Bereits vor der Vorlage des so genannten Airport-Package der EU-Kommisson, die für morgen geplant ist, übt der deutsche Flughafenverband ADV heftige Kritik an dem Entwurf. Nach Verbandsmeinung ist mit dem Package eine „Chance vertan worden“. 

Die EU-Kommission hatte das „Airport-Package“ bereits für den Sommer 2011 angekündigt. Die offizielle Vorstellung vor der Presse erfolgt jetzt morgen durch den Vizepräsidenten der EU-KOM, Verkehrskommissar Siim Kallas, in Brüssel. Das Paket, bestehend aus drei Verordnungen zu den Bodenverkehrsdiensten, zu Betriebsbeschränkungen und zur Slot-Vergabe, wird durch eine Mitteilung zur Kapazitätsentwicklung vervollständigt.

Das Airport-Package ist in der Bewertung der Flughäfen durchgefallen, so der ADV in einer Pressemitteilung. Die Vorschläge aus Brüssel weisen in die falsche Richtung und seien dringend korrekturbedürftig. Insbesondere der Gesetzentwurf der EU-Kommission zu Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste gehe zu Lasten der Beschäftigten und der Flughäfen. „Werden die angedachten Regelungen umgesetzt, so hätten diese massive, negative Auswirkungen auf die Flughäfen und die Beschäftigten im Bereich der Bodenverkehrsdienste. Dem margenschwachen Geschäftsbereich der Bodenverkehrsdienste mit vielen Tausend Arbeitnehmern würde jede Perspektive genommen. Bereits heute erwirtschaften die deutschen Flughäfen in diesem Geschäftsfeld keine Gewinne mehr“, kommentiert Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. 

Die Flughäfen befürchten, dass mit der geplanten weiteren Marktöffnung nicht nur unnötigerweise in einen funktionierenden Markt eingegriffen wird, sondern zwangsläufig die Lohnkosten noch weiter absinken. Im Bereich der Bodenverkehrsdienste beschäftigen die Flughäfen zwei Drittel ihrer Mitarbeiter. Die bereits im Jahr 1996 eingeleitete erste Liberalisierung hatte bereits zu einer Preissenkung bis zu 25 Prozent geführt. Lohnkürzungen und die Zunahme der Leiharbeit auf dem Vorfeld waren die Konsequenz. „Bei einer weiteren Marktöffnung und zunehmendem Wettbewerb durch Billiganbieter wäre der Preisdruck für die Flughäfen nicht mehr tragbar. Im schlimmsten Fall wären die Flughäfen gezwungen, das Geschäftsfeld Bodenverkehrsdienste aufzugeben“, gibt Beisel zu bedenken.

Auch der Entwurf der EU-Kommission zu den Betriebsbeschränkungen geht in die falsche Richtung. Die Bestrebungen der EU, die größer werdende Lücke zwischen Luftverkehrskapazität und stetig steigender Nachfrage zu schließen, mache es notwendig, vorhandene Start- und Landebahnen effizient zu nutzen und neue Infrastruktur zu unterstützen. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission verfehle, so der ADV,  dieses Ziel. Die angedachten Betriebsbeschränkungen führten im Ergebnis zu gravierenden Einschränkungen der Kapazitätsnutzung, die dem volkswirtschaftlichen Interesse zuwiderlaufen.

Wesentlicher Lichtblick des Flughafenpaketes seien jedoch die Vorschläge zur optimierten Verteilung und Nutzung der Slots. Mit der Revision der EU-Slot-Verordnung würden wichtige Regelungen getroffen, die künftig eine noch bessere Nutzung der knappen Flughafenkapazitäten erwarten lassen. Nicht zuletzt mit Blick auf die wachsenden Kapazitätsengpässe an vielen deutschen und europäischen Flughäfen sei eine weiter optimierte Auslastung dringend geboten. „Die Einführung marktorientierter Instrumente, wie des Slot-Sekundärhandels und einer Slot-Reservierungsgebühr, kann wesentlich zu höherer Effizienz bei der Verteilung und Nutzung der knappen Slots beitragen“, erläutert Ralph Beisel.

Insgesamt jedoch, so schreibt der ADV, führen die positiven Ansätze zur Zuteilung von Slots nicht zu einer positiven Gesamteinschätzung des Flughafen-Paketes. „Die Flughäfen setzen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nun große Hoffnungen auf die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den EU-Ministerrat, die gleichberechtigt in den kommenden Mitentscheidungsverfahren die notwendigen Korrekturen vornehmen können“, so Ralph Beisel abschließend.