Schweiz: Äthiopischer Flugzeugentführer nicht zurechnungsfähig
Genf, 13. November 2015 Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen einen Kopiloten der Ethiopian Airlines wegen Entführung eines Passagierflugzeugs nach Genf fallen lassen. Der 31-jährige Äthiopier sei bei der Tat im Februar 2014 laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft in Bern der Schweizer Nachrichtenagentur SDA mit. Sie bestätigte einen entsprechenden […]
Genf, 13. November 2015
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen einen Kopiloten der Ethiopian Airlines wegen Entführung eines Passagierflugzeugs nach Genf fallen lassen.
Der 31-jährige Äthiopier sei bei der Tat im Februar 2014 laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft in Bern der Schweizer Nachrichtenagentur SDA mit. Sie bestätigte einen entsprechenden Bericht der Westschweizer Zeitung „Le Matin“.
Dem Gutachten zufolge war der Mann paranoid. Das Bundesstrafgericht müsse nun über therapeutische Maßnahmen befinden. Vorerst bleibt der Äthiopier in der geschlossenen Psychiatrie. Er hatte sich seinerzeit im Cockpit der Boeing 767-300 eingeschlossen, als der Pilot zur Toilette gegangen war. Die Maschine war mit 202 Menschen an Bord auf dem Weg von Addis Abeba nach Rom.
Der Kopilot änderte die Route in Richtung Genf und sendete selbst das internationale Notsignal für Flugzeugentführungen. Nach der Landung stellte er sich den Behörden und gab an, sich in seiner Heimat bedroht zu fühlen. Ein äthiopisches Gericht verurteilte ihn in Abwesenheit wegen Luftpiraterie zu 19 Jahren und 6 Monaten Gefängnis. Die Schweizer Behörden hatten eine Auslieferung abgelehnt.