Der Streit um Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge landet immer öfter vor Gericht. Mehr als 100 000 neue Verfahren hätten die Amtsgerichte 2019 verzeichnet und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund. Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sprach von extremen Belastungen für […]

Der Streit um Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge landet immer öfter vor Gericht.

Mehr als 100 000 neue Verfahren hätten die Amtsgerichte 2019 verzeichnet und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund.

Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sprach von extremen Belastungen für Amtsgerichte an Flughafenstandorten. Zwar handele es sich bei Fluggastfällen zumeist um Bagatellverfahren. Doch die Masse der Fälle führe dazu, dass andere Aufgaben an den Gerichten liegen blieben. Zur weiteren Entwicklung wollte Rebehn angesichts der Corona-Epidemie keine Prognose abgeben.

Flugreisende haben in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert, der Flug kurzfristig ausfällt oder trotz Buchung kein Platz an Bord ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab: Je nach Entfernung gibt es pauschal 250, 400 oder 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber nicht zahlen, wenn «außergewöhnliche Umstände» vorliegen.

dpa