Schlappe für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Ein Gericht kippt die Corona-Einreiseverordnung. Einen Reisenden zu isolieren, wenn auf ihn in seiner Heimat deutlich höhere Infektionszahlen warten, macht nach Meinung der Richter keinen Sinn. Hat das bundesweite Folgen? Düsseldorf/Münster (dpa) – Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen nach einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mehr in Quarantäne. […]

Schlappe für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Ein Gericht kippt die Corona-Einreiseverordnung.

Einen Reisenden zu isolieren, wenn auf ihn in seiner Heimat deutlich höhere Infektionszahlen warten, macht nach Meinung der Richter keinen Sinn. Hat das bundesweite Folgen?

Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen nach einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mehr in Quarantäne. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wenige Stunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt. Die Richter hatten sich mit der Klage eines Urlaubers befasst, an dessen Reiseziel die Infektionszahlen niedriger sind als in seiner Heimat – Quarantäne bei der Rückkehr hält er daher für unangemessen. Die Richter folgten seiner Argumentation.

«Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden», erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend auf Anfrage der dpa. Der Beschluss des OVG stellt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage.

Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Marcel Klinge, sagte: «Das Urteil ist ein gutes Signal für Reisewirtschaft und Urlauber. Wenn von Reiserückkehrern keine große Gefahr ausgeht, müssen die Verordnungen zur Quarantäne nun angepasst werden. Hierbei sollten auch Tests für Reisende wieder eine größere Rolle spielen, um sicheres Reisen wieder zu ermöglichen. Testen statt pauschale Quarantäne muss das Ziel sein.»

Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), sagte: «Das Urteil in Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die pauschale Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten nicht verhältnismäßig ist.» Es brauche eine differenzierte Ausweisung von Risikogebieten, die das tatsächliche Infektionsrisiko berücksichtigt – und eine wirksame Teststrategie mit Schnelltests an den Flughäfen.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).

Die gekippte Regelung schreibt vor, dass Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten sich nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben müssen (Absonderung) und zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen dürfen.

dpa