Sturz auf vereistem Rollfeld: Kein Schadenersatz für Piloten
Düsseldorf (dpa) – Nach einem folgenschweren Sturz auf dem vereisten Rollfeld ist ein Pilot mit einer Klage gegen den Düsseldorfer Flughafen gescheitert. Er hatte 16 000 Euro Verdienstausfall und Schmerzensgeld gefordert. Doch das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage am Freitag als unbegründet zurück (Az.: 6 O 117/11). Der 64-jährige Lufthansa-Kapitän war am 12. Februar 2010 […]
Düsseldorf (dpa) – Nach einem folgenschweren Sturz auf dem vereisten Rollfeld ist ein Pilot mit einer Klage gegen den Düsseldorfer Flughafen gescheitert. Er hatte 16 000 Euro Verdienstausfall und Schmerzensgeld gefordert. Doch das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage am Freitag als unbegründet zurück (Az.: 6 O 117/11). Der 64-jährige Lufthansa-Kapitän war am 12. Februar 2010 bei der Inspektion seiner Maschine auf dem Rollfeld auf einer Eisplatte ausgerutscht, gestürzt und hatte sich den Fuß gebrochen und Bänder gerissen. Der Flughafen habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, argumentierte er.
Falsch, meinten die Richter. Der Flughafen sei nicht verpflichtet, das komplette Rollfeld zu räumen, sondern nur den Teil, der der Öffentlichkeit zugänglich ist. Das sei in diesem Fall der Ausstiegsbereich der Passagiere. Der Unfall habe sich aber unterhalb der Nase des Flugzeugs ereignet. Zudem habe der Pilot die Witterungsbedingungen gekannt und sei gewarnt gewesen.