EU-Gerichtshof entscheidet über Entschädigung für Passagiere
Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute (Donnerstag/09.30) erneut über die Rechte von Fluggästen. Dabei geht es um die Frage, welche Entschädigung Passagiere im Frühjahr 2010 verlangen konnten, als die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull wochenlang den Flugverkehr in Europa lahmlegte. Im konkreten Fall verklagt eine Frau die Billigfluggesellschaft Ryanair. Sie musste wegen […]
Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute (Donnerstag/09.30) erneut über die Rechte von Fluggästen. Dabei geht es um die Frage, welche Entschädigung Passagiere im Frühjahr 2010 verlangen konnten, als die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull wochenlang den Flugverkehr in Europa lahmlegte. Im konkreten Fall verklagt eine Frau die Billigfluggesellschaft Ryanair. Sie musste wegen der Schließung des Luftraums eine Woche lang auf ihren Rückflug von Portugal nach Dublin warten. In dieser Zeit wurde die Klägerin von Ryanair nicht betreut. Nun verlangt die Frau 1100 Euro Schadenersatz für Mahlzeiten, Getränke und Hotelkosten.