Berlin (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen des Pilotenstreiks bei Lufthansa steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn so ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof (BGH) von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als […]

Berlin (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen des Pilotenstreiks bei Lufthansa steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn so ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof (BGH) von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu – nicht so aber bei einem Streik.

Allerdings muss sich die Airline bei Streiks etwa der Piloten um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter der Reise die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen.