Flugbuchung im Internet: BGH prüft Preisangaben von Airlines
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft ab Donnerstag, ob Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen müssen. Dabei geht es um den Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren. Den Richtern liegt eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Air Berlin vor. Die Verbraucherschützer wenden sich darin gegen eine Praxis des Unternehmens aus dem […]
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft ab Donnerstag, ob Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen müssen. Dabei geht es um den Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren. Den Richtern liegt eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Air Berlin vor. Die Verbraucherschützer wenden sich darin gegen eine Praxis des Unternehmens aus dem Jahr 2008. Ein Termin für die BGH-Entscheidung ist noch nicht bekannt (Az.: I ZR 29/12).
Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger Kollegen erklärten daraufhin die Praxis von Air Berlin im Januar für nicht rechtens: Ticketpreise im Internet müssten von Anfang an inklusive Steuern und Gebühren angezeigt werden, hieß es.
Der BGH muss die Vorgaben des Gerichtshofes nun in deutsches Recht umsetzen. Der vzbv erhofft sich nach Angaben einer Sprecherin ein deutsches Grundsatzurteil zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Flugpreise im Netz. Die Airlines haben die Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv inzwischen geändert.