Luxemburg, 03. April 2019 Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag über Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätung. Konkret geht es um die Frage, ob ein durch eine Schraube auf der Rollbahn zerstörter Reifen ein «außergewöhnlicher Umstand» ist, der Airlines von der Zahlungspflicht befreit. (Aktenzeichen C-501/17) Anlass ist der Rechtsstreit eines deutschen Passagiers mit der Fluggesellschaft Germanwings. […]

Luxemburg, 03. April 2019

Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag über Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätung. Konkret geht es um die Frage, ob ein durch eine Schraube auf der Rollbahn zerstörter Reifen ein «außergewöhnlicher Umstand» ist, der Airlines von der Zahlungspflicht befreit. (Aktenzeichen C-501/17)

Anlass ist der Rechtsstreit eines deutschen Passagiers mit der Fluggesellschaft Germanwings. Der Reisende hatte eine Entschädigung gefordert, nachdem sein Flug von Dublin nach Düsseldorf um mehr als drei Stunden verspätet war. Schuld an der Verspätung war, dass ein Reifen gewechselt werden musste, der durch eine Schraube auf der Rollbahn kaputtgegangen war.

Germanwings verwies auf «außergewöhnliche Umstände» und verweigerte die Zahlung. Das Landgericht Köln bat die höchsten EU-Richter in Luxemburg um Rat. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte vor einigen Wochen erklärt, Airlines könnten in solchen Fällen unter bestimmten Umständen tatsächlich von Entschädigungszahlungen befreit werden.