Streik: Airline muss Passagiere bei langer Wartezeit betreuen
Berlin/Hannover (dpa/tmn) – Bei einem Streik mit langen Wartezeiten muss die Fluggesellschaft Reisende am Flughafen betreuen. So ist die Airline verpflichtet, Betroffene je nach Flugstrecke nach zwei bis vier Stunden kostenlos mit Essen und Trinken versorgen. Dafür können Gutscheine ausgeteilt werden. Passagiere steht außerdem zu, unentgeltlich zu telefonieren oder E-Mails verschicken zu können. Verschiebt sich […]
Berlin/Hannover (dpa/tmn) – Bei einem Streik mit langen Wartezeiten muss die Fluggesellschaft Reisende am Flughafen betreuen. So ist die Airline verpflichtet, Betroffene je nach Flugstrecke nach zwei bis vier Stunden kostenlos mit Essen und Trinken versorgen. Dafür können Gutscheine ausgeteilt werden. Passagiere steht außerdem zu, unentgeltlich zu telefonieren oder E-Mails verschicken zu können. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, hat die Airline oder der Reiseveranstalter die Übernachtung in einem Hotel zu zahlen.
Schwierig wird es für Passagiere, wenn sie bei Flugausfällen wegen eines Streiks Anspruch auf eine Entschädigung erheben wollen. Ein Streik könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. «Die Fluggesellschaft muss aber nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Streikfolgen abzuwenden», sagt Degott. Außerdem muss sie eine Ersatzbeförderung organisieren, wenn ein Flug ausfällt.
Für Freitag hat die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal an den Berliner Flughäfen zum Streik aufgerufen. Passagiere mit Verspätungen und Flugausfällen rechnen.