Fluggesellschaften wissen so einiges über ihre Passagiere von der Adresse über den Reiseweg bis hin zu Kreditkartendaten. Solche Informationen wollen auch Staaten im Anti-Terror-Kampf nutzen. Hat die EU Kanada dabei zu viel Spielraum eingeräumt? Luxemburg (dpa) – Das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada verletzt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters europäische Grundrechte. Kanada […]

Fluggesellschaften wissen so einiges über ihre Passagiere von der Adresse über den Reiseweg bis hin zu Kreditkartendaten. Solche Informationen wollen auch Staaten im Anti-Terror-Kampf nutzen. Hat die EU Kanada dabei zu viel Spielraum eingeräumt?

Luxemburg (dpa) – Das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada verletzt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters europäische Grundrechte. Kanada erhalte dabei zu weitreichende Rechte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten, argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten. Folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Empfehlung Mengozzis, dann kann das bereits ausgehandelte Abkommen in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.

Fluggastdaten sind Informationen, die Fluggesellschaften bei der Buchung oder beim Check-In über ihre Passagiere erheben, etwa Kontaktinformationen sowie Reise- und Kreditkartendaten.

Die Nutzung von Fluggastdaten soll dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienen. Nach Einschätzung von Gutachter Mengozzi gibt das Abkommen Kanada aber Möglichkeiten zur Verwendung der Daten, die über diesen Zweck hinausgehen.

Ein Termin für die Stellungnahme der Richter steht noch nicht fest. Das Europaparlament hatte den EuGH Ende 2014 um das Gutachten gebeten. Derzeit gilt weiterhin ein Vorläuferabkommen aus dem Jahr 2006.

Bestimmte Vorschriften des Abkommens verstoßen laut Mengozzi gegen das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. So dürfe Kanada Daten an andere Länder weitergeben, ohne dass die zuständige kanadische Behörde von einer unabhängigen Stelle überwacht werde. Solch eine Stelle müsste eigentlich sicherstellen, dass die Informationen nicht außerhalb Kanadas innerhalb einer ganzen Kette von Staaten weitergereicht werden.

Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss zeigte sich enttäuscht: «Der Datenschutz-Hype wird aktuell leider so übertrieben, dass der individuelle Lebensschutz und die allgemeine Sicherheit dahinter zurück bleiben.» Wenn der EuGH überzogene Anforderungen stelle, «dann müsste wohl entweder der Flugbetrieb zukünftig eingestellt werden oder die Aufnahme aller Daten handschriftlich erfolgen.»

Die Linken-Parlamentarierin Cornelia Ernst begrüßte das Gutachten hingegen. Sie bemängelte, die Fluggastdaten-Regelungen stellten «nur ein weiteres Mosaik für die Durchleuchtung und Rasterung der Bürgerinnen und Bürger dar – gänzlich ohne nachweisbaren Nutzen für die Terrorismusbekämpfung.» Die bestehenden Vereinbarungen zur Datenweitergabe an die USA und Australien seien damit ebenfalls nicht mehr haltbar. Der EuGH wird allerdings vorerst nur die geplante Kanada-Vereinbarung bewerten. Um andere Abkommen oder das europäische Fluggastdaten-System juristisch zu Fall zu bringen, wären weitere Klagen nötig.

Insgesamt bejubelten Kritiker die Einschätzung des Gutachters als richtungweisend. Ob die Richter in ihrer verbindlichen Stellungnahme der Empfehlung folgen, ist aber offen. Verfahren, bei denen der EuGH Stellung zur Rechtmäßigkeit geplanter internationaler Abkommen gibt, kommen selten vor, deshalb ist hier kaum eine Tendenz abzuleiten.