28.01.2015 Frankfurt/Main (dpa) – Weil er gute Kontakte zu einem mutmaßlichen Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat, darf ein Mann nicht mehr im sicherheitsrelevanten Bereich des Frankfurter Flughafens arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 4 K 4354/14.F vom 23.01.2015) entschieden. Der Mann hatte geklagt, weil ihm in […]

28.01.2015

Frankfurt/Main (dpa) – Weil er gute Kontakte zu einem mutmaßlichen Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat, darf ein Mann nicht mehr im sicherheitsrelevanten Bereich des Frankfurter Flughafens arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 4 K 4354/14.F vom 23.01.2015) entschieden. Der Mann hatte geklagt, weil ihm in der alle fünf Jahre gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung durch die Polizei die Zuverlässigkeit nicht mehr bescheinigt worden war.

Diese war ihm auch verweigert worden, weil er zwischenzeitlich wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden war. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts wurde damit zum ersten Mal an Deutschlands größtem Airport ein Mitarbeiter von Arbeiten im Sicherheitsbereich ausgeschlossen, weil er dem Umfeld des IS zugerechnet werden kann. Gegen das Urteil kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung eingelegt werden.