01.08.2014 Bremen (dpa/tmn) – Die Höhe der Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen bemisst sich nach der Flugdistanz. Diese wird in der Regel durch die Luftlinie zwischen Start- und Zielort berechnet. Bei einem Zwischenstopp müssen die einzelnen Teilstrecken addiert werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 29 C 1952/13 [81]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft […]

01.08.2014

Bremen (dpa/tmn) – Die Höhe der Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen bemisst sich nach der Flugdistanz. Diese wird in der Regel durch die Luftlinie zwischen Start- und Zielort berechnet. Bei einem Zwischenstopp müssen die einzelnen Teilstrecken addiert werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 29 C 1952/13 [81]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Luxor nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Hurghada gebucht. Der Abflug verspätete sich massiv. Die Airline leistet eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro. Der Kläger forderte jedoch 600 Euro. Die Airline argumentierte, die Entfernung zwischen Luxor und Frankfurt betrage 3408 Kilometer – in diesem Fall stünden dem Kläger nur 400 Euro zu. Der Kläger argumentierte, es müssten beide Teilstrecken addiert werden. Zusammen seien das über 3500 Kilometer – laut EU-Fluggastrechtverordnung steht Passagieren dann 600 Euro zu. Das Gericht gab dem Passagier Recht. Die Entfernung sei aus der Summe der Einzelentfernungen zu berechnen.