Frankfurt/Main (dpa) – Im Streit um die Beförderung eines israelischen Fluggastes wird am Dienstag (12.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Urteil erwartet. Der aus Israel stammende und in Deutschland wohnende Fluggast hatte bei der beklagten kuwaitischen Fluggesellschaft einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft erfuhr, dass […]

Frankfurt/Main (dpa) – Im Streit um die Beförderung eines israelischen Fluggastes wird am Dienstag (12.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Urteil erwartet. Der aus Israel stammende und in Deutschland wohnende Fluggast hatte bei der beklagten kuwaitischen Fluggesellschaft einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft erfuhr, dass es sich um einen israelischen Staatsangehörigen handelt, stornierte sie den Flug mit dem Hinweis, dass die Zwischenlandung nach kuwaitischem Recht strafbar sei. In erster Instanz hatte die Fluggesellschaft vor dem Landgericht Recht bekommen. Der unterlegene Fluggast legte jedoch Rechtsmittel zum OLG ein.