Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) Kosten, die Airlines für mitfliegende Bundespolizisten («Sky Marshals») übernehmen müssen. Die Flugsicherheitsbegleiter – so ihr offizieller Name – sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall ein Terrorattentat verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen in den USA vom […]

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) Kosten, die Airlines für mitfliegende Bundespolizisten («Sky Marshals») übernehmen müssen. Die Flugsicherheitsbegleiter – so ihr offizieller Name – sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall ein Terrorattentat verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit.

«Sky Marshals» müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa will für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie fordert über 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück (Az.: III ZR 391/17). Bei den Vorinstanzen in Brandenburg war die Fluggesellschaft unterlegen. Ob der BGH noch am Donnerstag sein Urteil spricht, ist nicht bekannt.