Berlin (dpa) – Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über eine Beschwerde gegen seine Zuständigkeit im Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki entscheiden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die Beschwerde eines «Kleingläubigers» habe «keine aufschiebende Wirkung». Der Beschluss des Gerichts zur Annahme des Insolvenzverfahrens in Berlin vom 13. Dezember gelte, solange er nicht unanfechtbar aufgehoben […]

Berlin (dpa) – Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über eine Beschwerde gegen seine Zuständigkeit im Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki entscheiden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die Beschwerde eines «Kleingläubigers» habe «keine aufschiebende Wirkung». Der Beschluss des Gerichts zur Annahme des Insolvenzverfahrens in Berlin vom 13. Dezember gelte, solange er nicht unanfechtbar aufgehoben werden sollte.

Zuvor hatte das Fluggastrechte-Portal Fairplane angegeben, die Beschwerde eingelegt zu haben. Gleichzeitig sei ein Insolvenzantrag beim österreichischen Landesgericht Korneuburg gestellt worden. Man sehe einen Interessenskonflikt, wenn die Insolvenzverfahren für Air Berlin und Niki in einer Hand liegen, sagte Fairplane-Sprecher Ronald Schmid.

Ein Sprecher des vorläufigen Niki-Insolvenzverwalters Lucas Flöther warnte, sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnte der Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG hinfällig werden. Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. Start- und Landerechte könnten verloren gehen.