Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof entscheidet an diesem Mittwoch darüber, ob das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada gegen Grundrechte der EU-Bürger verstößt. Sollten die Richter die Frage bejahen, müssten die Vertragsparteien beanstandete Bestimmungen noch einmal überarbeiten. Zudem ist es denkbar, dass auch bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie […]

Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof entscheidet an diesem Mittwoch darüber, ob das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada gegen Grundrechte der EU-Bürger verstößt. Sollten die Richter die Frage bejahen, müssten die Vertragsparteien beanstandete Bestimmungen noch einmal überarbeiten. Zudem ist es denkbar, dass auch bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

Für Datenschützer wäre dies ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelungen argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.

Der Generalanwalt am EuGH hatte sich zuletzt in Teilen auf die Seite der Datenschützer geschlagen und dafür plädiert, einzelne Bestimmungen in dem geplanten EU-Kanada-Abkommen für unvereinbar mit europäischen Grundrechten zu erklären. Zu ihnen gehört auch die geplante Ermächtigung Kanadas, europäische Fluggastdaten auch ohne konkreten Anlass für fünf Jahre zu speichern.

Zu den sogenannten Fluggastdaten gehören all diejenigen Informationen, die von Fluggesellschaften im Buchungsprozess sowie beim Check-in gespeichert werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer.