Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) – Drohnenpiloten sollten vor dem ersten Flug abklären, ob ihre private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch ihren Flieger einspringt. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ob die Drohne mitversichert ist, sollte man sich von seiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Oft sind Drohnen den Angaben nach nicht eingeschlossen. In so einem Fall sollten Drohnen-Besitzer eine Zusatzversicherung […]

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) – Drohnenpiloten sollten vor dem ersten Flug abklären, ob ihre private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch ihren Flieger einspringt. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ob die Drohne mitversichert ist, sollte man sich von seiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Oft sind Drohnen den Angaben nach nicht eingeschlossen.

In so einem Fall sollten Drohnen-Besitzer eine Zusatzversicherung abschließen oder ihre private Haftpflichtversicherung entsprechend erweitern. Alternativ gibt es bei Modellflugverbänden auf Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft Policen, so die Verbraucherschützer.

Viele Drohnen haben Kameras an Bord. Alles fotografieren und filmen dürfen sie aber nicht. Wer fremde Personen aufnimmt, muss sie vorher um Erlaubnis fragen. Über private Grundstücke dürfen die Multicopter nur fliegen, wenn der Eigentümer es gestattet hat.

Das Bundeskabinett will strengere Regeln für Drohnen-Piloten einführen, darunter eine Kennzeichnungspflicht mit Name und Adresse von Drohnen über 0,25 Kilogramm Gewicht. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen.