Koblenz (dpa) – Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des Copiloten der Germanwings-Katastrophe ist die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen abgelaufen. «Es sind Forderungen angemeldet worden», sagte der Insolvenzverwalter am Dienstag in Koblenz. Weitere Details nannte er nicht. In bestimmten Fällen können sich Gläubiger auch nach Ende der Frist noch melden. Am 7. September soll […]

Koblenz (dpa) – Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des Copiloten der Germanwings-Katastrophe ist die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen abgelaufen. «Es sind Forderungen angemeldet worden», sagte der Insolvenzverwalter am Dienstag in Koblenz. Weitere Details nannte er nicht. In bestimmten Fällen können sich Gläubiger auch nach Ende der Frist noch melden. Am 7. September soll nun geprüft werden, ob das Verfahren abgeschlossen wird oder weiterläuft.

Der Direktor des Amtsgerichts Montabaur, Reiner Rühmann, sagte, vermutlich sei es dann noch nicht beendet. Verfahren könnten etwa weiterlaufen, wenn Steuererklärungen noch bearbeitet würden.

Copilot Andreas Lubitz hatte den Airbus nach Überzeugung der Ermittler am 24. März absichtlich gegen einen Berg in Südfrankreich gelenkt. Alle 150 Menschen an Bord starben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland. Die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass ist, dass niemand das Erbe angetreten hat.