Hannover (dpa/tmn) – Fluggesellschaften müssen online von Anfang an den Endpreis des Tickets inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. Für den Kunden ändert sich dadurch aber kaum etwas: «Das Ergebnis dieser Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Verbraucher», erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer sich auf der Webseite […]

Hannover (dpa/tmn) – Fluggesellschaften müssen online von Anfang an den Endpreis des Tickets inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. Für den Kunden ändert sich dadurch aber kaum etwas: «Das Ergebnis dieser Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Verbraucher», erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer sich auf der Webseite einer Airline oder auch eines Reiseportals durch den Buchungsprozess klickt und feststellt, dass das Ticket am Schluss doch teurer wird, kann nur zwei Dinge tun: den Kauf entnervt abbrechen oder das teurere Ticket eben doch kaufen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, per Screenshots Beweise für die Preisaufschläge zu sammeln und zum Beispiel an eine Verbraucherzentrale weiterzugegeben. Die kann das Unternehmen dann abmahnen. Allerdings bringt das für die aktuelle Buchung nichts. Denn vor dem endgültigen Kauf gibt es meist eine Übersicht über die Flugdaten und den Preis, die der Kunde noch einmal per Mausklick bestätigen muss. «Damit ist der Anbieter vertragsrechtlich fein raus», sagt Degott.

Hat sich der Flugpreis während des Buchungsprozesses deutlich erhöht, sollten Reisende lieber noch einmal bei einer anderen Airline oder auf einem weiteren Flugportal nach einem günstigeren Flug suchen, rät Degott – statt trotzdem zu buchen. «Man muss die Fluggesellschaft nicht durch die eigene Bequemlichkeit belohnen», findet der Jurist.