Frankfurt/Main (dpa) – Geht es in der Europäischen Union beispielsweise um Vorratsdatenspeicherung oder Videoüberwachung meldet sich oft die sogenannten Artikel-29-Gruppe zu Wort. Als «Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten» soll die G-29 die Europäische Kommission in Sachen Datenschutz beraten. Als unabhängige Instanz kritisieren die Mitglieder aber auch immer wieder Pläne […]

Frankfurt/Main (dpa) – Geht es in der Europäischen Union beispielsweise um Vorratsdatenspeicherung oder Videoüberwachung meldet sich oft die sogenannten Artikel-29-Gruppe zu Wort.

Als «Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten» soll die G-29 die Europäische Kommission in Sachen Datenschutz beraten. Als unabhängige Instanz kritisieren die Mitglieder aber auch immer wieder Pläne der Kommission.

1995 wurde das Gremium aufgrund des Artikels 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG eingerichtet. Die Gruppe setzt sich unter anderem aus Vertretern der Datenschutzbehörden der einzelnen Mitgliedsländer zusammen. Für Deutschland ist es die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.