Beim Absturz eines Luxair-Flugzeugs kommen 20 Menschen ums Leben, darunter 15 Deutsche. Mehr als zwölf Jahre nach dem Unglück werden jetzt Angehörige der Opfer entschädigt. Luxemburg (dpa) – Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs in Luxemburg können die Hinterbliebenen von drei deutschen Todesopfern entschädigt werden. Das hat der Kassationsgerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden, […]

Beim Absturz eines Luxair-Flugzeugs kommen 20 Menschen ums Leben, darunter 15 Deutsche. Mehr als zwölf Jahre nach dem Unglück werden jetzt Angehörige der Opfer entschädigt.

Luxemburg (dpa) – Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs in Luxemburg können die Hinterbliebenen von drei deutschen Todesopfern entschädigt werden. Das hat der Kassationsgerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden, sagte Justizsprecher Henri Eippers. Mit dem Urteil sei nun die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. Den Angehörigen stünden Schadenersatz und Schmerzensgelder von insgesamt rund 330 000 Euro inklusive Zinsen zu, sagte deren Anwalt Dieter Grozinger.

Die Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche. Schuld am schwersten Unglück der luxemburgischen Luftfahrtgeschichte waren schwere Pilotenfehler und technische Fehlfunktionen an der Maschine.

Strafrechtlich war unter die Tragödie bereits im März 2012 ein Schlussstrich gezogen worden. Damals war der Pilot der Fokker 50 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere Ex-Mitarbeiter der Fluggesellschaft Luxair bekamen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren.

Zivilrechtlich war den Hinterbliebenen der drei Opfer, die einen Antrag gestellt hatten, Anfang 2014 Schadenersatz in Höhe von insgesamt 400 000 Euro zugesprochen worden. Darunter war auch ein Luxemburger Angehöriger, der im Verfahren vor dem Kassationsgerichthof nicht mehr beteiligt war. Die Verteidiger der Verurteilten hatten dort versucht, die Anträge der deutschen Familien wegen Verjährung als unzulässig erklären zu lassen.