Unterhaching (dpa/tmn) – Storniert ein Urlauber seinen Flug, ist nicht das gesamte Geld verloren. Dem Reisenden stehen zumindest die Beträge zu, die sich die Fluggesellschaft durch den Nichtantritt des Fluges spart. Dazu zählen etwa Treibstoff- und Sicherheitszuschläge, die nicht Teil des Flugpreises sind. Darauf weist der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) hin. Liegt die Buchung extrem […]

Unterhaching (dpa/tmn) – Storniert ein Urlauber seinen Flug, ist nicht das gesamte Geld verloren. Dem Reisenden stehen zumindest die Beträge zu, die sich die Fluggesellschaft durch den Nichtantritt des Fluges spart. Dazu zählen etwa Treibstoff- und Sicherheitszuschläge, die nicht Teil des Flugpreises sind. Darauf weist der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) hin.

Liegt die Buchung extrem lange vor dem Abflugdatum, erhalten Kunden dem VIR zufolge manchmal sogar den gesamten Kaufpreis von der Airline zurück. Generell sollten Fluggäste allerdings so schnell wie möglich stornieren, wenn sie wissen, dass sie einen Flug nicht antreten können.